Was ist der Gründungszuschuss und wer kann ihn erhalten?

Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung, die vom Arbeitsamt an angehende Unternehmer gezahlt wird, die sich selbstständig machen möchten. Ziel ist es den Gründern vor einem Sprung ins kalte Wasser zu schützen – indem er hilft in den ersten sechs Monaten der Selbstständigkeit den Lebensunterhalt zu bestreiten und die Geschäftsidee somit erfolgreich umzusetzen. Um den Gründungszuschuss zu erhalten, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Was die meisten Menschen nicht wissen: Auch bestehende Unternehmer, die in diesem Sinne gar keine Gründer sind, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Gründungszuschuss erhalten.

Teilnehmer unserer Gründerberatung werden zudem für den Erhalt des Gründungszuschusses vorbereitet und qualifiziert.

Welche Voraussetzungen müssen für den Gründungszuschuss erfüllt werden?

Zu den Voraussetzungen für den Gründungszuschuss gehört unter anderem, dass der Antragsteller Kunde der Agentur für Arbeit ist, also arbeitslos gemeldet sein muss und einen Restanspruch von mindestens 180 Tagen auf Arbeitslosengeld I hat.

Zum anderen muss er nachweisen können, dass seine Geschäftsidee tragfähig ist und dass er für die Selbstständigkeit geeignet ist.
Dies wird mit einem Businessplan und einer Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle dargestellt. Zwingender Bestandteil eines Businessplanes ist eine Beschreibung des Produkts oder der Dienstleistung, eine Marktanalyse mit Marketingstrategie sowie eine Finanzplanung.

Die Gründer-Schmie.de der DKMU GmbH ist eine fachkundige Stelle und erstellt mit Ihnen im Rahmen der Gründerberatung auch den Businessplan. So haben Sie alle erforderlichen Vorbereitungen für die Selbstständigkeit in einem Prozess durchgeführt.

Wie bereite ich mich auf die Antragstellung für den Gründungszuschuss vor?

Vor Antragstellung empfiehlt es sich dem Arbeitsvermittler der Agentur für Arbeit seine Geschäftsidee zu präsentieren. Hier sollte man auch seine persönliche Eignung darstellen können. Vorbereitung ist die halbe Miete. Es lohn sich, sich gründlich mit dem Thema Selbstständigkeit auseinanderzusetzen und relevante Eckdaten zur eigenen Geschäftsidee zu sammeln.
Der Gründungszuschuss ist vollständig eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit, d.h. dass kein Rechtsanspruch darauf besteht. Es liegt also an Ihrem Vermittler, ob Sie eine Zusage bekommen oder nicht.

Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung für den Gründungszuschuss?

Für die Antragstellung für den Gründungszuschuss werden verschiedene Unterlagen benötigt. Dazu gehören unter anderem:

  1. das ausgefüllte Antragsformular,
  2. Steuerlicher Erfassungsbogen (insbesondere für Freiberufler, da diese keine Gewerbeanmeldung durchführen)
  3. ggf. Gewerbeanmeldung
  4. ggf. Nachweis der Handwerkskammer
  5. u.U. bei Kapitalgesellschaften: Bescheid der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung,
  6. der Lebenslauf,
  7. Qualifikationsnachweise,
  8. ein Businessplan
    1. mit Kapitalbedarf- sowie Finanzierungsplan sowie
    2. Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
  9.  die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der Existenzgründung

Die Teilnehmer der Gründer-Schmie.de werden hier umfangreich begleitet und unterstützt.

Es ist wichtig, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt ausgefüllt sind, da unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung des Antrags führen können. Im schlimmsten Fall gefährdet man ansonsten seinen Gründungszuschuss, da zur Antragsstellung 180 Tage Restanspruch für Arbeitslosengeld I erhalten bleiben müssen.

Wie erstelle ich einen aussagekräftigen Businessplan für den Gründungszuschuss?

Ein aussagekräftiger Businessplan ist entscheidend nicht nur für den Gründungszuschuss sondern auch für den Erfolg des Unternehmens. Wir empfehlen jeden Gründer vor der Gründung zumindest einen einfachen Businessplan zu erstellen. Wer damit nicht klar kommt, kann notfalls mit einer größeren Mindmap arbeiten. Wer auf externe Geldgeber angewiesen ist, muss die Tragfähigkeit der eigenen Geschäftsidee jedoch mit einem Businessplan nachweisen können.

Dieser sollte alle relevanten Informationen enthalten, wie zum Beispiel eine Marktanalyse, eine Beschreibung des Produkts oder der Dienstleistung, eine Finanzplanung und eine Marketingstrategie. Außerdem sollte der Antragsteller nachweisen können, dass er über die erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen verfügt und auch persönlich geeignet dazu ist.

Bei der Erstellung des Businessplans ist es wichtig, realistische Ziele zu setzen und diese auch zu begründen. Zudem sollte man sich über mögliche Risiken und Herausforderungen im Klaren sein und entsprechende Lösungsansätze entwickeln. Ein gut durchdachter Businessplan zeigt der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, dass man sich intensiv mit seiner Geschäftsidee auseinandergesetzt hat.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss und wie lange wird er gezahlt?

Die genaue Höhe und Dauer des Gründungszuschusses hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem bisherigen Einkommen des Antragstellers oder ob dieser Kinder hat. Der Gründungszuschuss (Phase I) beträgt in der Regel 60 bzw. 67% des Leistungsentgeltes und einem Zuschuss für die soziale Absicherung von  300 Euro pro Monat.  Die Phase I wird für sechs Monate bewilligt. Danach gibt es die Möglichkeit, die Gründungszuschuss Phase II zu beantragen der nur noch aus dem Zuschuss zur sozialen Absicherung besteht. Die Phase II wird für weitere 9 Monate gewährt. Somit belaufen sich die Leistungen beider Phasen auf 15 Monate.

Welche Verpflichtungen habe ich als Empfänger des Gründungszuschusses?

Als Empfänger des Gründungszuschusses hat man die Verpflichtung, den Antrag wahrheitsgemäß auszufüllen und im Anschluss der Phase I einen Report abzugeben. Man muss den Gründungszuschuss nicht zurückzahlen.

Lohnt sich der Gründungszuschuss überhaupt- ist es nicht sinnvoller man steckt seine Energien direkt in die Unternehmung?

Durch den Gründungszuschuss erhält man sechs Monate lang Arbeitslosengeldleistungen und einen Zuschuss zur sozialen Absicherung. Der monetäre Wert dieser Leistung übersteigt bei Weitem den Aufwand für den Antrag samt Businessplan.
Wir finden, wer als Lohnangestellter oder freiwillig Versicherter in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, sollte diese Versicherung wenn möglich auch in Anspruch zu nehmen. Das gilt nur nur für den Gründungszuschuss sondern auch für die AVGS geförderte kostenlose Gründerberatung.

Wie unterstützt mich die Arbeitsagentur bei der Beantragung des Gründungszuschusses?

Die Arbeitsagentur bietet verschiedene Unterstützungsdienste für Gründer an, um ihnen bei der Beantragung des Gründungszuschusses zu helfen. Dazu gehören in erster Linie die Beratungsgespräche mit dem Sachbearbeiter bzw. dem Arbeitsvermittler, in denen die individuelle Situation des Antragstellers analysiert wird und mögliche Fördermöglichkeiten besprochen werden. Da der Gründungszuschuss sowie auch eigene Zusagen zu einer Aktivierungsmaßnahme im Ermessen des Sachbearbeiter / Vermittlers liegen, empfehlen wir ohnehin jeden Schritt mit diesen abzusprechen.

Eine weitere Fördermöglichkeit ist ein AVGS geförderter Kurs der DKMU GmbH. Diese Kurse sind meist über 40 Unterrichtseinheiten (45 Minuten) und sind auf die Gründung einer Firma in Deutschland ausgelegt. Die Gründer-Schmie.de der DKMU GmbH ist ein zertifizierter Träger der Agentur für Arbeit und erstellt im Rahmen der Gründungsberatung (im Fachjargon: „Heranführung an die selbstständige Tätigkeit“) den Businessplan und die sonstigen Formalitäten um den Gründungszuschuss zu beantragen. 

Welche Alternativen gibt es zum Gründungszuschuss für Gründer?

Es gibt verschiedene alternative Finanzierungsmöglichkeiten für Gründer, die sich nicht für den Gründungszuschuss qualifizieren oder zusätzliche finanzielle Unterstützung benötigen. Dazu gehören zum Beispiel Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Mikrokredite von privaten oder öffentlichen Banken und Crowdfunding. Im Rahmen der Gründungsberatung helfen wir entsprechenden Kursteilnehmern, sich für die Förderprogramme der KfW oder privaten Geldgebern wie z.B. der Deutschen Bank zu qualifizieren. Die KfW kann sehr hohe Kredite (bis 150.000€) mit geringen Zinssätzen gewähren. Im absoluten Notfall können private Banken Darlehen gewähren- wir raten in aller Regel zu Vorsicht, da man hier Gefahr läuft, in eine Privatinsolvenz zu geraten.

Jede dieser Finanzierungsmöglichkeiten hat ihre eigenen Vor- und Nachteile. Es ist wichtig, sich vorher gründlich über die verschiedenen Optionen zu informieren und abzuwägen, welche am Besten zur eigenen Situation passt.

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