Gründungszuschuss: So kommst du aus dem Arbeitslosengeld in die Selbstständigkeit
Der Gründungszuschuss sichert dich in den ersten Monaten der Selbstständigkeit ab. Er ist eine Ermessensleistung – wer gut vorbereitet kommt, hat die besseren Karten. Hier steht, worauf es ankommt.
Was ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Agentur für Arbeit für Menschen, die aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I heraus eine hauptberufliche Selbstständigkeit starten. Er soll die Zeit überbrücken, in der das neue Unternehmen noch nicht genug abwirft – und die soziale Absicherung in dieser Phase sichern.
Rechtsgrundlage sind die §§ 93 und 94 SGB III. Wichtig: Es gibt keinen Rechtsanspruch. Die Agentur entscheidet im Ermessen – und prüft dabei auch, ob sie dich stattdessen in eine Anstellung vermitteln könnte.
Wer den Gründungszuschuss bekommen kann
Anspruch auf Arbeitslosengeld
Du beziehst Arbeitslosengeld I oder hast Anspruch darauf – bis zum Tag vor der Gründung.
Mindestens 150 Tage Restanspruch
Bei Aufnahme der Selbstständigkeit muss noch ein Anspruch von mindestens 150 Tagen bestehen. Wer zu spät gründet, verliert die Förderung.
Tragfähigkeit bestätigt
Eine fachkundige Stelle bescheinigt, dass dein Vorhaben tragfähig ist. Grundlage ist dein Businessplan.
Hauptberuflich
Die Selbstständigkeit muss hauptberuflich sein – in der Praxis mindestens 15 Stunden pro Woche.
Kenntnisse und Fähigkeiten
Du legst dar, dass du das Know-how für dein Vorhaben mitbringst – etwa über Ausbildung, Berufserfahrung oder Kurse.
Keine Förderung in den letzten 24 Monaten
Wer in den letzten zwei Jahren bereits einen Gründungszuschuss bekommen hat, ist ausgeschlossen.
Zwei Phasen, insgesamt bis zu 15 Monate
Phase 1 – sechs Monate: Du erhältst einen Zuschuss in Höhe deines bisherigen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung).
Phase 2 – weitere neun Monate: Auf erneuten Antrag zahlt die Agentur weiter 300 Euro im Monat, wenn du nachweist, dass du deine Geschäftstätigkeit intensiv und hauptberuflich ausübst. Auch Phase 2 ist eine Ermessensleistung.
Die Tage, an denen du Gründungszuschuss in Phase 1 erhältst, werden auf deinen Arbeitslosengeld-Anspruch angerechnet.
In fünf Schritten zum Antrag
- 01
Beratungsgespräch mit der Vermittlungsfachkraft
so früh wie möglichSprich deine Gründungsabsicht früh an. Frag nach dem Antragsformular und kläre, bis wann du gründen musst, damit die 150 Tage Restanspruch sicher erfüllt sind.
- 02
Businessplan erarbeiten
im CoachingGeschäftsidee, Markt, Marketing, Kapitalbedarf, Finanzierung, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Lebenshaltungskosten. Mit AVGS erarbeitest du ihn bei uns im 1:1-Coaching.
- 03
Tragfähigkeitsbescheinigung einholen
Die fachkundige Stelle prüft deinen Plan und stellt die Stellungnahme aus. Die DKMU GmbH ist eine anerkannte fachkundige Stelle.
- 04
Antrag einreichen – vor dem Start
vor Aufnahme der TätigkeitDer Antrag muss vor Beginn der Selbstständigkeit bei der Agentur liegen. Nicht erst gründen und dann fragen.
- 05
Gewerbe anmelden, Finanzamt, Start
Nach Absprache mit der Agentur meldest du das Gewerbe an (oder die freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt) und startest. Nach sechs Monaten folgt der Antrag für Phase 2.
Warum das Coaching vor dem Antrag so viel ausmacht
Ob der Gründungszuschuss bewilligt wird, entscheidet allein die Agentur für Arbeit. Was wir beeinflussen können, ist die Qualität deiner Unterlagen: ein Businessplan, der die Fragen der Agentur beantwortet, bevor sie gestellt werden, eine realistische Zahlenplanung und eine Stellungnahme, die sich darauf stützen kann.
Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist das Coaching für dich kostenlos. Mehr dazu auf der Seite AVGS für Gründer.
Was Gründer dazu oft fragen
Ist der Gründungszuschuss steuerpflichtig?
Der Gründungszuschuss selbst ist steuerfrei. Deine Gewinne aus der Selbstständigkeit versteuerst du wie üblich – das klären wir im Kurs im Modul Steuerlehre, eine Steuerberatung im Einzelfall ersetzt das nicht.
Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen?
Nein, er ist ein Zuschuss und kein Darlehen – solange die Voraussetzungen erfüllt sind und du die Selbstständigkeit wie angegeben ausübst.
Bekomme ich den Zuschuss auch aus dem Bürgergeld?
Nein. Der Gründungszuschuss setzt Arbeitslosengeld I voraus. Aus dem Bürgergeld heraus ist das Einstiegsgeld des Jobcenters der passende Weg – siehe Einstiegsgeld.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Du kannst gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Häufiger lohnt es sich, die Begründung genau zu lesen und die Unterlagen zu verbessern. Ein Businessplan bleibt auch ohne Zuschuss die Grundlage für Bank- und KfW-Gespräche.
Passend dazu
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Danach weißt du mehr.
Ein Gespräch, keine Verpflichtung. Wir sagen dir ehrlich, ob und wie die Gründerberatung bei dir Sinn ergibt.
Die Gründer-Schmiede ist ein Auftritt der DKMU GmbH. Arbeiten gem. §6 Nr. 3 und 4 StBerG — keine Rechts- und Steuerberatung. Über die Bewilligung von AVGS, Gründungszuschuss und Einstiegsgeld entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter. Stand der Angaben: September 2026.