AVGS-Gutschein: Gründercoaching, das dich nichts kostet
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten deines Coachings. Du arbeitest 1:1 an deinem Businessplan – ohne Eigenanteil.
Was ist der AVGS?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein – kurz AVGS – ist ein Förderinstrument nach § 45 SGB III. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter bescheinigt damit, dass sie die Kosten einer bestimmten Maßnahme übernimmt. Eines der möglichen Ziele ist die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit – genau dafür gibt es Gründercoachings wie unseres.
Der Gutschein ist befristet und auf ein Maßnahmeziel ausgestellt. Einlösen kannst du ihn nur bei einem nach AZAV zugelassenen Träger. Die DKMU GmbH ist ein solcher Träger – wir rechnen direkt mit der Agentur oder dem Jobcenter ab.
Arbeitslos, arbeitsuchend oder im Bürgergeld
Über die Agentur für Arbeit
Wenn du arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht und arbeitsuchend gemeldet bist, ist die Agentur für Arbeit zuständig.
Über das Jobcenter
Beziehst du Bürgergeld, stellt das Jobcenter den Gutschein aus – die Regeln des § 45 SGB III gelten dort entsprechend.
Kein Rechtsanspruch
Der AVGS ist eine Ermessensleistung. Deine Vermittlungsfachkraft entscheidet, ob die Maßnahme für dich sinnvoll ist. Eine gute Begründung hilft.
Drei Schritte bis zum ersten Coaching-Termin
- 01
Vorgespräch mit uns
direkt nach deiner AnfrageWir klären, was du vorhast, und sagen dir ehrlich, ob das Coaching für dich passt. Du bekommst die Kursdaten, die deine Vermittlungsfachkraft braucht.
- 02
Gutschein beantragen
bis zu 2 WochenSprich deine Vermittlungsfachkraft an – oft genügt eine mündliche Mitteilung, manchmal wird ein kurzer schriftlicher Antrag verlangt. Wir bereiten dich auf das Gespräch vor.
- 03
Coaching starten
3 bis 8 WochenMit dem bewilligten Gutschein beginnt das 1:1-Coaching per Video. Am Ende steht ein fertiger Businessplan – und meistens ein angemeldetes Gewerbe.
Drei Kursvarianten, ein Ziel: dein fertiger Businessplan
Expresskurs
3 Wochen, erweiterbar auf bis zu 8. Für Teilnehmende mit kaufmännischem Vorwissen – prägnanter Überblick über alle Pflichtthemen.
Regulärer Kurs
4 bis 8 Wochen. Der Standardweg: vollständige Modulauswahl inklusive Klausuren, der Businessplan entsteht Kapitel für Kapitel.
Intensivkurs
Bis 8 Wochen. Maximale Begleitung für komplexe Vorhaben oder bei sprachlichen Hürden – mit DaF/DaZ-geschulten Dozenten.
Wie du den AVGS gut begründest
- Du hast eine konkrete Geschäftsidee und willst sie strukturiert prüfen, bevor du Geld einsetzt.
- Für den Gründungszuschuss brauchst du einen Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung – das Coaching führt genau dahin.
- Dir fehlen kaufmännische Grundlagen (Buchhaltung, Steuern, Recht), die für eine dauerhaft tragfähige Selbstständigkeit nötig sind.
- Das Coaching läuft 1:1 und remote – ohne Wartezeit auf einen Gruppenkurs und ohne Anfahrt.
Mehr zur Förderung danach: Gründungszuschuss (aus ALG I) und Einstiegsgeld (aus dem Bürgergeld).
Was Gründer dazu oft fragen
Kostet mich das Coaching wirklich nichts?
Bei bewilligtem AVGS übernimmt die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter sämtliche Kosten der Maßnahme. Es gibt keinen Eigenanteil und keine versteckten Gebühren.
Wie lange ist der Gutschein gültig?
Das steht auf dem Gutschein selbst – er ist befristet. Melde dich deshalb nach der Ausstellung zügig bei uns, damit wir den Start planen können.
Kann ich den AVGS auch nehmen, wenn ich schon ein Gewerbe habe?
Das hängt von deiner Situation ab und entscheidet die Agentur beziehungsweise das Jobcenter. Sprich uns an – wir sagen dir, welcher Weg realistisch ist.
Muss ich dafür nach Ludwigshafen kommen?
Nein. Das Coaching läuft per Videokonferenz, du kannst bundesweit teilnehmen. Vor Ort sind wir in Ludwigshafen und Lahr.
Passend dazu
Rede einmal mit uns.
Danach weißt du mehr.
Ein Gespräch, keine Verpflichtung. Wir sagen dir ehrlich, ob und wie die Gründerberatung bei dir Sinn ergibt.
Die Gründer-Schmie.de ist ein Auftritt der DKMU GmbH. Arbeiten gem. §6 Nr. 3 und 4 StBerG — keine Rechts- und Steuerberatung. Über die Bewilligung von AVGS, Gründungszuschuss und Einstiegsgeld entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter. Stand der Angaben: September 2026.