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§ 16b SGB IIbis zu 24 MonateJobcenter

Einstiegsgeld: Aus dem Bürgergeld in die eigene Selbstständigkeit

Wer Bürgergeld bezieht, kann für den Start in die Selbstständigkeit Einstiegsgeld vom Jobcenter bekommen – dazu unter Umständen Zuschüsse für die Ausstattung. Voraussetzung ist ein tragfähiges Vorhaben.

Das Wichtigste zuerst

Was ist Einstiegsgeld?

Einstiegsgeld ist eine Leistung des Jobcenters nach § 16b SGB II. Es wird zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt, wenn du eine selbstständige Tätigkeit (oder eine Beschäftigung) aufnimmst, die dich perspektivisch aus dem Leistungsbezug führen soll.

Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung und wird für höchstens 24 Monate gezahlt. Die Höhe legt das Jobcenter im Einzelfall fest – berücksichtigt werden unter anderem die bisherige Dauer der Arbeitslosigkeit und die Größe der Bedarfsgemeinschaft.

Voraussetzungen

Was das Jobcenter sehen will

SGB II

Bürgergeld-Bezug

Du bist erwerbsfähig und beziehst Bürgergeld. Für Menschen mit Arbeitslosengeld I ist stattdessen der Gründungszuschuss vorgesehen.

✓

Tragfähiges Vorhaben

Die Selbstständigkeit soll dich dauerhaft aus der Hilfebedürftigkeit führen. In der Regel verlangt das Jobcenter dafür einen Businessplan und die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle.

§

Antrag vor dem Start

Stell den Antrag, bevor du die Tätigkeit aufnimmst. Was schon begonnen hat, lässt sich schlechter fördern.

Zusätzlich möglich

Zuschüsse und Darlehen für die Ausstattung

Neben dem Einstiegsgeld kann das Jobcenter nach § 16c SGB II Darlehen und Zuschüsse für Sachgüter gewähren, die für die Selbstständigkeit notwendig und angemessen sind – Zuschüsse bis zu 5.000 Euro. Auch hier gilt: Die Tragfähigkeit muss belegt sein, und es entscheidet das Jobcenter im Ermessen.

Während der Anlaufphase läuft das Bürgergeld weiter; Einkommen aus der Selbstständigkeit wird darauf angerechnet. Wie genau, besprechen wir im Coaching an deinen eigenen Zahlen.

So gehst du vor

Vom Gespräch im Jobcenter bis zur Gründung

  1. 01

    Gründungsabsicht im Jobcenter ansprechen

    Erzähl deiner Integrationsfachkraft von deinem Vorhaben und frag nach Einstiegsgeld und AVGS für ein Gründercoaching.

  2. 02

    AVGS-Coaching bei uns

    3 bis 8 Wochen

    Im 1:1-Coaching erarbeitest du den Businessplan – inklusive Rentabilitätsvorschau und Lebenshaltungskosten, auf die das Jobcenter besonders achtet.

  3. 03

    Stellungnahme und Antrag

    Die DKMU GmbH ist fachkundige Stelle und kann die Tragfähigkeit beurteilen. Mit Plan und Stellungnahme stellst du den Antrag auf Einstiegsgeld.

  4. 04

    Start in die Selbstständigkeit

    Nach der Bewilligung meldest du Gewerbe beziehungsweise freiberufliche Tätigkeit an. Buchhaltung und Belege hast du im Kurs bereits eingerichtet.

Häufige Fragen

Was Gründer dazu oft fragen

Wie hoch ist das Einstiegsgeld?

Das legt das Jobcenter im Einzelfall fest. Einen festen Betrag gibt es nicht; berücksichtigt werden unter anderem die Dauer der Arbeitslosigkeit und die Größe der Bedarfsgemeinschaft.

Kann ich Einstiegsgeld und Gründungszuschuss kombinieren?

Nein. Der Gründungszuschuss setzt Arbeitslosengeld I voraus, das Einstiegsgeld Bürgergeld. Welche Leistung für dich passt, hängt davon ab, was du aktuell beziehst.

Bezahlt das Jobcenter auch das Coaching?

Ja, über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann das Jobcenter die Kosten des Gründercoachings übernehmen. Mehr dazu unter AVGS für Gründer.

Der beste Zeitpunkt ist jetzt

Rede einmal mit uns.
Danach weißt du mehr.

Ein Gespräch, keine Verpflichtung. Wir sagen dir ehrlich, ob und wie die Gründerberatung bei dir Sinn ergibt.

Die Gründer-Schmie.de ist ein Auftritt der DKMU GmbH. Arbeiten gem. §6 Nr. 3 und 4 StBerG — keine Rechts- und Steuerberatung. Über die Bewilligung von AVGS, Gründungszuschuss und Einstiegsgeld entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter. Stand der Angaben: September 2026.

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