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SGB XIVersorgungsvertragAVGS-gefördert

Pflegedienst gründen: Zwei Wege in die Versorgung

Ein ambulanter Pflegedienst braucht eine Zulassung durch die Pflegekassen und eine verantwortliche Pflegefachkraft. Einfacher ist der Einstieg über Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Weg 1

Ambulanter Pflegedienst mit Versorgungsvertrag

Wer Leistungen der Pflegeversicherung abrechnen will, braucht einen Versorgungsvertrag mit den Landesverbänden der Pflegekassen (§ 72 SGB XI). Voraussetzung ist unter anderem eine verantwortliche Pflegefachkraft (§ 71 SGB XI) mit Berufserfahrung und einer Weiterbildung für Leitungsaufgaben – dazu eine Stellvertretung.

Rechne mit einer längeren Vorlaufzeit: Konzept, Personal, Räume, Verträge und Prüfungen. In dieser Zeit fallen Kosten an, bevor der erste Euro abgerechnet wird – der Businessplan muss das abbilden.

Weg 2

Angebote zur Unterstützung im Alltag

Haushaltsnahe Hilfe, Begleitung und Betreuung können Pflegebedürftige über den Entlastungsbetrag finanzieren (§ 45b SGB XI). Anbieter müssen dafür nach Landesrecht anerkannt sein (§ 45a SGB XI). Die Voraussetzungen unterscheiden sich je Bundesland – oft geht es um Schulungen, Konzept und Qualitätssicherung, nicht um eine Pflegefachkraft als Leitung.

Viele gründen zuerst so und bauen später einen ambulanten Dienst auf.

Im Businessplan

Was bei Pflege-Gründungen zählt

👥

Personal

Fachkräfte sind der Engpass. Wie gewinnst du sie, und was kosten sie dich?

€

Anlaufphase

Vom Start bis zu den ersten Zahlungseingängen der Kassen vergeht Zeit – die Liquidität muss reichen.

§

Qualität & Dokumentation

Pflegeplanung, Dokumentation und Qualitätsprüfungen gehören von Anfang an ins Konzept.

Förderung

Kostenlos starten mit AVGS

Kommst du aus dem Arbeitslosengeld oder dem Bürgergeld, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter dein Gründercoaching über einen AVGS vollständig bezahlen. Danach kommen je nach Situation der Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld in Frage – für beide brauchst du einen tragfähigen Businessplan.

Häufige Fragen

Was Gründer dazu oft fragen

Kann ich ohne Pflegeausbildung einen Pflegedienst gründen?

Du selbst musst keine Pflegefachkraft sein, wenn du eine verantwortliche Pflegefachkraft einstellst. Für Angebote zur Unterstützung im Alltag gelten je nach Bundesland eigene, meist niedrigere Anforderungen.

Wie lange dauert die Zulassung?

Das hängt von Bundesland und Vollständigkeit der Unterlagen ab. Plane mehrere Monate ein und rechne die Vorlaufzeit in deinen Liquiditätsplan ein.

Der beste Zeitpunkt ist jetzt

Rede einmal mit uns.
Danach weißt du mehr.

Ein Gespräch, keine Verpflichtung. Wir sagen dir ehrlich, ob und wie die Gründerberatung bei dir Sinn ergibt.

Die Gründer-Schmie.de ist ein Auftritt der DKMU GmbH. Arbeiten gem. §6 Nr. 3 und 4 StBerG — keine Rechts- und Steuerberatung. Über die Bewilligung von AVGS, Gründungszuschuss und Einstiegsgeld entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter. Stand der Angaben: September 2026.

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