Reinigungsfirma gründen: Was du vor dem ersten Auftrag klären musst
Gebäudereinigung ist eine Branche mit stabiler Nachfrage und überschaubarem Startkapital. Entscheidend sind saubere Anmeldung, realistische Kalkulation und die ersten Stammkunden.
Handwerkskammer statt nur Gewerbeamt
Das Gebäudereiniger-Handwerk ist ein zulassungsfreies Handwerk (Anlage B1 der Handwerksordnung). Du brauchst keinen Meisterbrief, musst dich aber neben der Gewerbeanmeldung bei der Handwerkskammer in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke eintragen lassen.
Dazu kommen Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung), Berufsgenossenschaft und – sobald du Personal hast – die Anmeldung bei der Sozialversicherung. Für die Branche gilt ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn; den musst du in deiner Kalkulation berücksichtigen.
Die drei Stellschrauben einer Reinigungsfirma
Kalkulation
Stundenverrechnungssatz aus Lohn, Lohnnebenkosten, Material, Fahrzeit, Verwaltung und Gewinn. Wer zu billig anbietet, arbeitet voll und verdient nichts.
Versicherung
Betriebshaftpflicht mit Einschluss von Schlüsselverlust und Tätigkeitsschäden ist bei Objekt- und Büroreinigung praktisch Pflicht.
Wiederkehrende Aufträge
Unterhaltsreinigung mit festen Intervallen trägt den Betrieb. Grund- und Bauendreinigung bringen Spitzen, aber keine Planbarkeit.
Was die Agentur bei Reinigungsgründungen wissen will
- Wer sind deine ersten Kunden – Hausverwaltungen, Praxen, Büros, Privathaushalte?
- Wie viele Stunden pro Woche kannst du allein leisten, und ab wann stellst du ein?
- Wie hoch ist dein Stundensatz, und wie kommst du darauf?
- Welche Ausstattung brauchst du (Fahrzeug, Maschinen, Mittel) und was kostet sie?
Kostenlos starten mit AVGS
Kommst du aus dem Arbeitslosengeld oder dem Bürgergeld, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter dein Gründercoaching über einen AVGS vollständig bezahlen. Danach kommen je nach Situation der Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld in Frage – für beide brauchst du einen tragfähigen Businessplan.
Was Gründer dazu oft fragen
Brauche ich einen Meisterbrief für eine Reinigungsfirma?
Nein. Gebäudereinigung ist ein zulassungsfreies Handwerk. Die Eintragung bei der Handwerkskammer ist trotzdem Pflicht.
Kann ich als Kleinunternehmer starten?
Ja, wenn dein Umsatz die Grenzen des § 19 UStG nicht überschreitet. Bei Gewerbekunden ist die Regelbesteuerung oft sinnvoller – das rechnen wir im Kurs durch.
Passend dazu
Rede einmal mit uns.
Danach weißt du mehr.
Ein Gespräch, keine Verpflichtung. Wir sagen dir ehrlich, ob und wie die Gründerberatung bei dir Sinn ergibt.
Die Gründer-Schmie.de ist ein Auftritt der DKMU GmbH. Arbeiten gem. §6 Nr. 3 und 4 StBerG — keine Rechts- und Steuerberatung. Über die Bewilligung von AVGS, Gründungszuschuss und Einstiegsgeld entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter. Stand der Angaben: September 2026.