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Friseursalon eröffnen: Vom Meisterbrief bis zum ersten Kundenstuhl

Das Friseurhandwerk ist meisterpflichtig. Wer die Voraussetzungen kennt und Standort, Preise und Stuhlauslastung sauber plant, startet mit einem stabilen Fundament.

Voraussetzung

Meisterpflicht – und die Wege daran vorbei

Friseur ist ein zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A der Handwerksordnung). Um einen Salon zu führen, musst du in die Handwerksrolle eingetragen sein. Das geht mit Meisterbrief oder gleichwertiger Qualifikation.

  • Ausübungsberechtigung für erfahrene Gesellen (§ 7b HwO): Gesellenprüfung und in der Regel sechs Jahre Berufserfahrung, davon vier in leitender Stellung.
  • Ausnahmebewilligung (§ 8 HwO) bei nachgewiesenen Kenntnissen und Fertigkeiten im Einzelfall.
  • Betriebsleiter: Du stellst eine Person mit Meisterbrief als verantwortliche Betriebsleitung ein.

Welcher Weg für dich in Frage kommt, klärt die zuständige Handwerkskammer.

Worauf es ankommt

Standort, Preise, Auslastung

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Standort

Laufkundschaft, Parkplätze, Konkurrenz im Umkreis. Die Miete ist der größte Fixkostenblock.

€

Preisliste

Aus Stundensatz und Behandlungsdauer kalkuliert – nicht von der Konkurrenz abgeschrieben.

%

Stuhlauslastung

Wie viele Termine pro Tag und Stuhl sind realistisch? Davon hängt ab, ob sich ein zweiter Platz oder Personal lohnt.

Im Businessplan

Was die Agentur bei Salon-Gründungen wissen will

  • Nachweis der Eintragungsfähigkeit in die Handwerksrolle
  • Investitionen: Einrichtung, Stühle, Waschplätze, Umbau – und wie sie finanziert werden
  • Umsatzplanung nach Kundenzahl und Durchschnittsbon
  • Wie du deine Stammkundschaft aufbaust – Terminbuchung, Social Media, Empfehlungen
Förderung

Kostenlos starten mit AVGS

Kommst du aus dem Arbeitslosengeld oder dem Bürgergeld, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter dein Gründercoaching über einen AVGS vollständig bezahlen. Danach kommen je nach Situation der Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld in Frage – für beide brauchst du einen tragfähigen Businessplan.

Häufige Fragen

Was Gründer dazu oft fragen

Kann ich ohne Meister einen Friseursalon eröffnen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja – über die Ausübungsberechtigung für erfahrene Gesellen, eine Ausnahmebewilligung oder einen angestellten Betriebsleiter mit Meisterbrief. Die Handwerkskammer entscheidet.

Was kostet die Eröffnung eines Salons?

Das hängt vor allem von Fläche, Zustand der Räume und Einrichtung ab. Im Coaching rechnen wir deinen Kapitalbedarf Posten für Posten durch – und klären, wie er finanziert werden kann.

Der beste Zeitpunkt ist jetzt

Rede einmal mit uns.
Danach weißt du mehr.

Ein Gespräch, keine Verpflichtung. Wir sagen dir ehrlich, ob und wie die Gründerberatung bei dir Sinn ergibt.

Die Gründer-Schmie.de ist ein Auftritt der DKMU GmbH. Arbeiten gem. §6 Nr. 3 und 4 StBerG — keine Rechts- und Steuerberatung. Über die Bewilligung von AVGS, Gründungszuschuss und Einstiegsgeld entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter. Stand der Angaben: September 2026.

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