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Handwerksbetrieb gründen: Welche Regeln für dein Gewerk gelten

Ob Fliesenleger, Maler, Heizung und Sanitär oder Garten- und Landschaftsbau: Der erste Schritt ist die Frage, in welche Anlage der Handwerksordnung dein Gewerk fällt.

Die wichtigste Frage

Zulassungspflichtig, zulassungsfrei oder handwerksähnlich?

A

Zulassungspflichtig

Meisterpflicht, Eintragung in die Handwerksrolle. Dazu gehören zum Beispiel Elektrotechnik, Installateur und Heizungsbau, Dachdecker, Maurer – und seit 2020 wieder Fliesen-, Platten- und Mosaikleger.

B1

Zulassungsfrei

Kein Meisterbrief nötig, aber Eintragung bei der Handwerkskammer – zum Beispiel Gebäudereinigung.

B2

Handwerksähnlich

Ebenfalls ohne Meisterpflicht, Eintragung in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe.

Ohne Meisterbrief

Wege in ein zulassungspflichtiges Handwerk

  • Ausübungsberechtigung für erfahrene Gesellen (§ 7b HwO) – nicht in allen Gewerken, etwa nicht in den Gesundheitshandwerken und beim Schornsteinfeger.
  • Ausnahmebewilligung (§ 8 HwO) bei nachgewiesenen Kenntnissen.
  • Gleichwertige Abschlüsse, etwa bestimmte Ingenieur- oder Technikerabschlüsse.
  • Angestellter Betriebsleiter mit Meisterbrief.

Die verbindliche Auskunft gibt die Handwerkskammer. Bei der Vorbereitung helfen wir im Coaching.

Im Businessplan

Was bei Handwerksgründungen zählt

€/h

Stundenverrechnungssatz

Lohn, Nebenkosten, Fahrzeug, Werkzeug, Versicherung, Verwaltung, Gewinn – daraus ergibt sich, was eine Stunde kosten muss.

⚒

Ausstattung

Fahrzeug, Werkzeug, Maschinen. Leasing, Kauf oder Kredit – und was davon förderfähig ist.

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Auftragslage

Erste Kunden, Kooperationen mit Hausverwaltungen oder anderen Betrieben, Einzugsgebiet.

Förderung

Kostenlos starten mit AVGS

Kommst du aus dem Arbeitslosengeld oder dem Bürgergeld, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter dein Gründercoaching über einen AVGS vollständig bezahlen. Danach kommen je nach Situation der Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld in Frage – für beide brauchst du einen tragfähigen Businessplan.

Häufige Fragen

Was Gründer dazu oft fragen

Woher weiß ich, ob mein Handwerk meisterpflichtig ist?

Aus den Anlagen A und B der Handwerksordnung – oder mit einem Anruf bei deiner Handwerkskammer. Im Vorgespräch schauen wir es gemeinsam an.

Kann ich mit einem Nebengewerbe anfangen?

Grundsätzlich ja, die Regeln der Handwerksordnung gelten aber auch dann. Für den Gründungszuschuss muss die Selbstständigkeit hauptberuflich sein.

Der beste Zeitpunkt ist jetzt

Rede einmal mit uns.
Danach weißt du mehr.

Ein Gespräch, keine Verpflichtung. Wir sagen dir ehrlich, ob und wie die Gründerberatung bei dir Sinn ergibt.

Die Gründer-Schmie.de ist ein Auftritt der DKMU GmbH. Arbeiten gem. §6 Nr. 3 und 4 StBerG — keine Rechts- und Steuerberatung. Über die Bewilligung von AVGS, Gründungszuschuss und Einstiegsgeld entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter. Stand der Angaben: September 2026.

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